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Zusammenfassung: Veränderte Notbetreuung und Erlass vom 26. März

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Die Zusammenfassung vom 26. März über Änderung der Notbetreuung, Antrag für die Notbetreuung und die Veränderte Verordnung zur Eindämmung

Die Notbetreuung für Kinder wurde erweitert, die aktuelle Fassung findet ihr hier:

Hier gibt es den passenden Antrag für die Notbetreuung der Stadt Schmölln:

Einzureichen beim Bürgerservice der Stadt Schmölln oder per E-Mail an kita-verwaltung@schmoelln.de

Elternbeiträge werden ausgesetzte, weitere Infos dazu unter: https://knopfstadt.de/elternbeitraege-werden-ausgesetzt-9379/


Gesundheitsministerin Heike Werner hat am 26. März 2020 die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Mit der Veröffentlichung im Internet und in den Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung zum 27. März 2020 gewährleistet.

Gärtnereien, Floritstikgeschäfte und Fahrrad-Teileverkaufsstellen/Fahrradverkäufer dürfen weiterhin geöffnet bleiben.

Weitere Informationen gibt es auch Regelmässig auf www.schmoelln.de.

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