Altenburg. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich Mittel zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeiten. Ziel und Zweck dieser Förderung ist es, Vereine, Verbände, Kirchen, Institutionen und Organisationen zu unterstützen und in ihrem Tätigkeitsbereich ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen. Grundlage bilden hierfür die Vergabegrundsätze für die Förderung des Ehrenamtes der Thüringer Ehrenamtstiftung vom 04.08.2004, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr.42/2003.
Anträge für eine Mittelausreichung im Jahr 2019 können bis zum 31. 0ktober 2018
beim Landratsamt Altenburger Land, Ehrenamtsbüro, Lindenaustr. 9, 04600 Altenburg eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge finden keine Berücksichtigung. Die Formulare sind erhältlich im Ehrenamtsbüro und im Bürgerservice des Landratsamtes Altenburger Land oder im Internet unter www.altenburgerland.de.
Für Rückfragen steht der Ehrenamtsbeauftragte Jörg Seifert unter der Rufnummer 03447 586-249 zur Verfügung.
Quelle:
Jana Fuchs
Öffentlichkeitsarbeit – Landratsamt Altenburger Land