Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Altenburg. Trotz teils positiver Tendenzen in der Bundesrepublik, im Freistaat Thüringen und im Altenburger Land, ist die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung des Coronavirus, Sars-CoV-2, noch nicht gebannt.
Deshalb hat die Kreisverwaltung die bis 31. Mai geltende Allgemeinverfügung mit der Pflicht zum Fiebermessen an Schulen bis 30 Juni verlängert. Die aktuelle Reproduktionsrate von 5,6 im Altenburger Land zeigt, dass ein aktives Infektionsgeschehen vorhanden ist. Um für Schüler, Pädagogen und deren familiäres Umfeld das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus zu minimieren, eignet sich das Messen der Körpertemperatur. Denn neben Husten gilt vor allem erhöhte Temperatur als ein Indikator-Symptom der neuartigen COVID-19 Erkrankung.
Jede Schule in Trägerschaft des Landkreises wurde deshalb mit einem Infrarot-Fieberthermometer (Temperaturmessung an der Stirn) ausgestattet. Vor Betreten des Schulgebäudes – einzeln und mit zwei Meter Abstand zur nächsten Person – wird weiterhin bei jedem Schüler, jedem Lehrer, jedem Mitarbeiter (z.B. Schulsekretärin) täglich die Körpertemperatur gemessen. Personen mit einer erhöhten Körpertemperatur über 37,3 Grad Celcius erhalten keinen Zutritt zum Schulgebäude, werden namentlich erfasst, unverzüglich nach Hause geschickt, um gegebenenfalls einen Arzt zu konsultieren oder in den Sanitätsraum der Schule gebracht, um die Erziehungsberechtigen zu informieren, damit diese ihr Kind abholen können.
Darüber hinaus gelten die Hygiene-Konzepte der Einrichtungen zur Eindämmung des Coronavirus weiter.
Pressemitteilung der Öffentlichkeitsarbeit – Landratsamt Altenburger Land