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Eltern müssen auch im Mai keine Hortgebühren zahlen

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Altenburg. Für den Monat Mai 2020 werden keine Hortgebühren für die Benutzung der Schulhorte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land erhoben. Dies gilt vorerst für alle Eltern. Eine Information über die Gebührenerhebung für die Nutzung der Notbetreuung im Mai erfolgt zeitnah.

Für alle Eltern, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Einzug der Maigebühr ausgesetzt. Für Eltern, die die Gebühren selbst überweisen (z. B. Dauerauftrag) und bereits eingezahlt haben, gilt Folgendes:

  1. Wenn bereits für April ein Antrag auf Erstattung gestellt wurde, müssen Sie nichts veranlassen. Die Erstattung erfolgt analog der Überweisung für April.
  • Alle weiteren Eltern werden gebeten, das Formular zur Rückerstattung der Hortgebühr für Mai 2020 auszufüllen und umgehend an den Fachdienst Schulverwaltung zu schicken. Dieses steht auf der Homepage des Altenburger Landes unter „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“ im Punkt „04.05.2020: Eltern müssen auch im Mai keine Hortgebühren zahlen“ bereit.

Die Gebühren werden dann schnellstmöglich auf das angegebene Konto zurückerstattet.

Postweg:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Schulverwaltung
Lindenaustraße 9   
04600 Altenburg

E-Mail: madeline.albrecht@altenburgerland.de

Fax: 03447 / 586 – 917

Pressemitteilung des Landratsamt Altenburger Land

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