In der Sitzung am 16. Juli 2020 wurde vom Stadtrat der Stadt Schmölln die Satzung für den Kommunalen Seniorenbeirat beschlossen. Zum ersten Mal werden in einigen Wochen die Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Schmölln gewählt. Daher werden alle in Schmölln tätigen Vereine, Verbände und Vereinigungen einschließlich der in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Organisationen aufgerufen, Kandidaten für den zukünftigen Seniorenbeirat vorzuschlagen.
Wer kann kandidieren?
– Mitglieder des Seniorenbeirats müssen Bürgerinnen oder Bürger der Stadt Schmölln und wahlberechtigt sein. Voraussetzung ist weiterhin, dass keine Tatbestände vorliegen, die nach dem kommunalen Wahlrecht einen Ausschluss zur Folge hätten.
– Alle in Schmölln tätigen Vereine, Verbände und Vereinigungen einschließlich der in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Organisationen, die gemäß ihrer Satzung die sozialen, kulturellen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sportlichen und sonstigen Interessen der Senioren wahren, können eine/n Bürger/in, als Kandidaten benennen.
– Personen, die keiner dieser Organisationen angehören und an einer aktiven Mitarbeit im Seniorenbeirat interessiert sind, können sich um eine Kandidatur bewerben (Einzelbewerber*innen).
– Die Wiederwahl ist möglich.
Wahlvorschläge und Bewerbungen von Kandidatinnen und Kandidaten sind im Rathaus der Stadt Schmölln, Markt 1, im Stadtratsbüro unter Angabe von Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail einzureichen oder per Mail an stadtratsbuero@schmoelln.de zu senden.
Zudem wird um eine kurze Darstellung der Motivation zur Ausführung dieses Ehrenamtes gebeten.
Die Frist zur Einreichung des Vorschlages endet am 02.10.2020.
Welche Aufgaben hat der Seniorenbeirat?
Der Seniorenbeirat der Stadt Schmölln hat nach § 3 Abs. 2 ThürSenMitwBetG
Folgende Aufgaben:
- Ansprechpartner zu sein für die Senioren gemäß § 1 Abs. 4,
- Beratung der Gebietskörperschaft in den Senioren betreffenden Fragen,
- Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen und
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Trägern der Seniorenarbeit.
Der Seniorenbeirat der Stadt Schmölln hat nach § 4 Abs. 1 ThürSenMitwBetG ein Vorschlagsrecht für den ehrenamtlich tätigen Seniorenbeauftragten des Landkreises Altenburger Land. Der Seniorenbeirat der Stadt Schmölln arbeitet mit dem Seniorenbeauftragten des Landkreises vertrauensvoll zur Verwirklichung der Ziele des Thüringer Mitwirkungsgesetzes zusammen.
Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, die Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger bei kommunalen Entscheidungen zu verbessern, Initiativen Älterer zu begleiten und zu unterstützen. Er soll dazu beitragen, persönliche Fähigkeiten und Kenntnisse, soziale Kompetenz, organisatorische Fähigkeiten, Kreativität und Ideenreichtum für das Gemeinwohl nutzbar zu machen. Gleichzeitig ist er die Interessenvertretung hilfe- und ratsuchender älterer Menschen.
Der Seniorenbeirat der Stadt Schmölln trifft sich nach Bedarf, aber mindestens 2 mal im Jahr.
Die Wahlperiode dauert 5 Jahre.
Wie erfolgt die Wahl?
Die Mitglieder des Seniorenbeirats werden vom Stadtrat der Stadt Schmölln für 5 Jahre gewählt.
– Die Wahl ist geheim. Jeder Stadtrat hat so viele Stimmen, wie Seniorenbeiratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben.
– Gewählt sind die Bewerber in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahl.
Stadtverwaltung Schmölln
Hauptamt – Stadtratsbüro
Pressemitteilung der Stadtverwaltung Schmölln https://www.schmoelln.de/