Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Stand: 13. März 2020, 16:40 Uhr
Vor dem Hintergrund des Auftretens des neuartigen Coronavirus, das die Krankheit COVID-19 auslösen kann, sind auch Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen zu besonderer Aufmerksamkeit aufgefordert. Träger von Schulen, Kindergärten und Einrichtungen wurden über mögliche Schutzmaßnahmen informiert und auf die Hygienevorschriften aufmerksam gemacht.
Das Coronavirus wird durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Niesen oder Husten. Zur Vorbeugung helfen Hygienemaßnahmen, die auch bei klinisch ähnlichen Infektionskrankheiten angeraten sind. Dazu gehören: regelmäßiges Waschen der Hände, Nutzung von Einweg-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Naseputzen, Verzicht auf Begrüßung durch Händeschütteln und das Meiden von größeren Personenansammlungen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat auf der www.infektionsschutz.de ein Merkblatt für Bildungseinrichtungen veröffentlicht.
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Quelle und viele weitere Informationen auf:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/
Schulen
An staatlichen Schulen besteht eine Meldepflicht für „Besondere Vorkommnisse“ (BV). An Schulen liegen Handreichungen für bestimmte Notfälle sowie Hinweise für deren Leitungen zum Krisenmanagement vor, insbesondere „Medizinischer Notfall“.
Schulen haben über eine Corona-Erkrankung bzw. einen Verdachtsfall unverzüglich eine BV-Meldung an das zuständige Schulamt zu übersenden, bei technischen Problemen telefonisch zu informieren. Außerdem informieren die Schulen z. B. über Aushänge oder Elternbriefe. Die Begriffe Eltern und Sorgeberechtigte werden hier jeweils synomyn verwandt.
Bei Verdacht auf Infektionskrankheiten muss die Schule (anderenfalls Schulamt) das zuständige Gesundheitsamt einschalten. Es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Gesundheitsämter sich mit der betroffenen Schule in Verbindung setzen, um Kontaktpersonen zu ermitteln und weitere Maßnahmen festzulegen (Hygienevorschriften, ggf. Schließen von Einrichtungen).
Weitere Informationen (Schulschließungen. Schulbesuch, Klassenfahrten und Prüfungen)
Elternbrief des Bildungsministerium (12. März 2020)
Medieninformation: Corona: Aktuelle Maßnahmen an Thüringer Schulen (12. März 2020)
TELEFON-HOTLINE
Es ist vorgesehen eine Telefonhotline am Montag, 16. März 2020, ab 07:00 Uhr freizuschalten.
Rufnummer 0361 57 – 3411 500
Schulschließungen: 17. März 2020 bis 17. April 2020
Für die Schulen und Kitas in Thüringen – soweit sie nicht bereits von durch Landkreise und kreisfreie Städte erlassene Verfügungen betroffen sind – gilt daher: Am Montag finden der Unterricht und die Kinderbetreuung weiterhin statt. Für den Schulbetrieb am Montag gelten die am 12. März 2020 auf der Seite des Bildungsministeriums veröffentlichten Elterninformationen. An die Kitas geht ein ähnlich lautendes Empfehlungsschreiben des Ministeriums, das hier allerdings nicht weisungsbefugt ist.
Ab Dienstag, 17. März 2020 sind die Thüringer Schulen und Kitas in staatlicher und freier Trägerschaft
bis zum Ende der Osterferien am 17. April 2020 geschlossen.
Teil der Weisung des Gesundheitsministeriums ist auch die Bereitstellung von Notfallbetreuungsangeboten in Schulen und Kindertagesstätten. Diese werden, um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, nur für einem eng begrenzten Personenkreis angeboten werden können.
Hinweis:
Abweichend von der thüringenweit gültigen Regelung des Bildungsministeriums haben einige Landkreise und kreisfreie Städte eine Schließung von Bildungseinrichtungen bereits ab Montag verfügt. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Internetseiten:
Kindertageseinrichtungen
Die Infektion mit dem neuartigen Coronavirus und der Verdacht sind vom Träger der Einrichtung gegenüber dem Gesundheitsamt zu melden. In der Regel stellt der Arzt fest, ob eine Infektion oder ein begründeter Verdacht vorliegt.
Das Gesundheitsamt legt lageabhängig fest, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Sie richten sich nach den Empfehlungen des RKI. Auch beim Verdacht auf eine Erkrankung von Familienangehörigen ergreift das Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen, z.B. häusliche Isolierung und Beobachtung. Auch eine Schließung einer Kindertageseinrichtung erfolgt auf Anordnung durch das Gesundheitsamt. In der Regel kommt eine Schließung in Frage, wenn viele Erkrankungs- oder Verdachtsfälle in einer Einrichtung auftreten.
- Einzelne Verdachtsfälle bzw. Infektionen an Thüringer Kindertageseinrichtungen sind demnach nur dem jeweilig zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
- Sollte das Gesundheitsamt die Schließung einer Kindertageseinrichtung anordnen, ist dies vom Träger der Einrichtung gegenüber dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Verfahrens zur Meldung eines Besonderen Vorkommnisses (Formulare für Kitas) unverzüglich mitzuteilen.
Infografiken – auch speziell für Kinder – zum Ausdrucken und zum Aushängen in Einrichtungen finden Sie bei impfschutz.de
Das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn bietet auf Hygiene-Tipps für Kids Infomaterial für Kinder, Einrichtungen und Eltern.
Quelle und viele weitere Informationen auf:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/
Umgang mit Kindern, die Symptome zeigen
Hinweise für Pädagogen
- Kind isolieren (separater Raum, Körperkontakt vermeiden)
- Eltern informieren (an Geschwister denken)
- Gesundheitsamt informieren
- Information des zuständigen Einrichtungsträgers
- Für Eltern: Vor einem Arztbesuch, die Arztpraxis telefonisch kontaktieren und Besuch ankündigen. Nicht ins volle Wartezimmer setzen!
Eigenschutz mittels Hygienemaßnahmen verbessern.
Erziehungshilfe
Betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Erziehungshilfe, Internate und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche
Gegenwärtig handelt es sich um vorsorgliche Maßnahmen. Insofern wird um Bedachtsamkeit und einen besonnenen Umgang mit der gegebenen Situation gebeten. Folgende konkrete Maßnahmen werden durch das TMBJS, Referat 4 3 – Heimaufsicht, erzieherische Hilfen empfohlen:
- Umfassende Einhaltung der hygienischen Vorschriften (Rahmenhygieneplan) in den Einrichtungen
- Zusätzliches Installieren von Händedesinfektionsmöglichkeiten an den Eingängen der Einrichtungen
- Zusätzliche Belehrung und Besprechung des Themas „Virenverbreitung“ mit den betreuten Kindern und Jugendlichen (Sensibilisierung)
- Bevorratung der Einrichtung mit Lebensmitteln und Getränken
- Erstellung eines Betreuungsplans für Notfälle (z. B. minimale Besetzung, Gruppenzusammenlegungen)
- Berücksichtigung der einschlägigen Hinweise der örtlich zuständigen Gesundheitsämter
- Einhaltung der Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII
Quelle und viele weitere Informationen auf:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/