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Das Ehrenamt wird auch 2020 gefördert

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Altenburg.

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich Mittel zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeiten. Ziel und Zweck dieser Förderung ist es, Vereine, Verbände, Kirchen, Institutionen und Organisationen zu unterstützen und in ihrem Tätigkeitsbereich zu fördern und zu würdigen. Grundlage bilden hierfür die Vergabegrundsätze für die Förderung des Ehrenamtes der Thüringer Ehrenamtsstiftung. Anträge für eine Mittelausreichung im Jahr 2020 können bis zum 31. 0ktober 2019 beim Landratsamt Altenburger Land, Ehrenamtsbüro, Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge finden keine Berücksichtigung. Die Formulare gibt es im Ehrenamtsbüro und im Empfang des Landratsamtes Altenburger Land oder im Internet unter www.altenburgerland.de.

Für Rückfragen steht der Ehrenamtsbeauftragte Jörg Seifert unter der Rufnummer 03447/ 586-249 zur Verfügung.

Jana Fuchs
Öffentlichkeitsarbeit – Landratsamt Altenburger Land

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