Eltern müssen auch im Mai keine Hortgebühren zahlen
Für den Monat Mai 2020 werden keine Hortgebühren für die Benutzung der Schulhorte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land erhoben.
Hortgebühren – Eltern müssen in diesem Monat nicht zahlen
Für April müssen Eltern keine Hortgebühren zahlen. Die Regelung gilt für alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land. Ausgenommen sind jedoch die Kinder, die die Notbetreuung der Einrichtungen nutzen.
Kinderschutztelefon im Altenburger Land
Ab dem 1. August 2019 wird durch das Jugendamt des Landkreises Altenburger Land mit der Einrichtung eines Kinderschutztelefons den Minderjährigen ermöglicht, sich in Notsituationen selbst an das Jugendamt zu wenden. Die Rufnummer lautet: 03447 / 586500.