Eltern müssen auch im Mai keine Hortgebühren zahlen
Für den Monat Mai 2020 werden keine Hortgebühren für die Benutzung der Schulhorte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land erhoben.
Hortgebühren – Eltern müssen in diesem Monat nicht zahlen
Für April müssen Eltern keine Hortgebühren zahlen. Die Regelung gilt für alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land. Ausgenommen sind jedoch die Kinder, die die Notbetreuung der Einrichtungen nutzen.
Zusammenfassung: Veränderte Notbetreuung und Erlass vom 26. März
Die Zusammenfassung vom 26. März über Änderung der Notbetreuung, Antrag für die Notbetreuung und die Veränderte Verordnung zur Eindämmung
Elternbeiträge werden ausgesetzt
Die Stadtverwaltung Schmölln informiert: Für die Zeit der Schließung unserer Kindertagesstätten setzt die Stadt Schmölln die Beitragspflicht aus.
Die Stadt Schmölln wird zum 15.04.2020 keine Elternbeiträge einziehen.