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Sportvereine können Landkreiseinrichtungen teilweise wieder nutzen

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Altenburg. Entsprechend der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungs-verordnung ist der organisierte Sportbetrieb im Breiten-, Gesundheits-, Reha- sowie Leistungssport einschließlich der Spezialschulen für den Sport auf und in allen nicht öffentlichen und öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen unter Berücksichtigung der Abstandsregeln und Schutzvorschriften und unter Beachtung des Konzeptes des für Sportpolitik zuständigen Ministeriums seit dem 13. Mai 2020 wieder möglich. Dies gilt grundsätzlich auch für die Einrichtungen unter der Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land mit der Maßgabe, dass der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird.

Eine Nutzung der folgenden Einrichtungen ist für die Vereine bis einschließlich 12. Juni 2020 wegen des Schulbetriebes nicht möglich:

  1. Lerchenberggymnasium
  2. Sporthalle in der Lindenaustraße 31
  3. Grundschule Großstechau
  4. Grund- und Regelschule Lucka
  5. Gymnasium Meuselwitz
  6. Regelschule Nöbdenitz
  7. Grundschule Posa
  8. Gymnasium Schmölln
  9. Sportraum Thonhausen
  10. Regelschule Treben
  11. Regelschule Schmölln
  12. Grundschule Nobitz

Für alle anderen Einrichtungen ist unter Abstimmung der Infektionsschutzkonzepte mit dem Schulträger und der jeweiligen Schulleitung eine Nutzung wieder möglich.

Neben den Leitplanken des DOSB hat das Gesundheitsamt des Landkreises Altenburger Land ein Grundkonzept für das von den Vereinen vorzuhaltende Infektionsschutzkonzept zur Verfügung gestellt. Der Download ist zu finden auf der Corona-Sonderseite auf www.altenburgerland.de.

Pressemitteilung der Öffentlichkeitsarbeit – Landratsamt Altenburger Land

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