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Nödenitzsch. Windräder halten Lärmgrenzwerte ein

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Amtliche Geräuschmessung bei Nödenitzsch durchgeführt

Altenburg/Nödenitzsch. Die Windkraftanlagen am Standort bei Nödenitzsch arbeiten im Rahmen der vorgegebenen Parameter. Das belegen die jetzt vorliegenden Ergebnisse einer amtlich durchgeführten Lärmmessung. Demnach übersteigt keines der vier Windräder nachts an der nächsten Wohnbebauung den einzuhaltenden Grenzwert von 40 Dezibel – dB(A).

Höchstens 38,5 dB (A) konnten festgestellt werden. Gemessen wurde Ende vergangenen Jahres. Diese Messungen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides. Die untere Immissionsschutzbehörde beim Fachdienst Natur- und Umweltschutz des Landratsamtes ist zuständig für Genehmigungen nach den Richtlinien des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Vor Erteilen der Genehmigung musste vom Antragsteller eine Lärmimmissionsprognose erstellt werden. Diese prognostizierten Lärmwerte sind dann messtechnisch zu belegen.

Möglich ist das natürlich erst nach Fertigstellung der Windkraftanlagen. Dann werden regelmäßig die tatsächlichen Werte erhoben, beschreibt die Fachdienstleiterin. Das trifft auf alle 64 Windrädern, die aktuell im Landkreis stehen.

Doch Schallmessungen sind keine triviale Angelegenheit, auch wenn heute Smartphones Funktionen zum Bestimmen der Lautstärke haben. Schon der Zusatz “(A)” hinter dem gemessenen Dezibel-Wert illustriert die Schwierigkeiten. Weil unsere Ohren Töne unterschiedlicher Frequenz verschieden laut empfinden, werden Schallsignale beim professionellen Messen so gefiltert, dass sie den Eigenschaften des menschlichen Gehörs nahekommen. Entsprechend wird mit der sogenannten A-Bewertung des Schallpegels, kurz dB(A) gemessen.

Um vergleichbare Werte zu erhalten, die letztlich auch Auskunft darüber abgeben, ob zum Beispiel die Grenzwerte eingehalten werden, müssen weitere Bedingungen erfüllt sein. Und diese beginnen bei geeichten Messgeräten. “Das sind große komplizierte Anlagen, die in einem Messbus eingebaut sind”, verweist Seiler auf den Unterschied zur Handy-App. Ferner gehören die Witterungsbedingungen dazu, so ist eine einheitliche Windrichtung unabdingbar für den Vergleich. Gleiches gilt etwa für Niederschlag, der Geräusche dämpfen kann. Festgeschrieben sind diese und zig weitere Parameter in der “Technischen Anleitung (TA) Lärm”. Laut der TA-Lärm konnte der Kleinbus mit den sensiblen Instrumenten auch erst im Herbst bestellt werden, nachdem die umliegenden Felder abgeerntet sind. Sonst bestünde die Gefahr, dass Störgeräusche aufgezeichnet werden, die die Messergebnisse verfälschen können.

Und es galt einen Tag zu finden, an dem die Anlagen nicht abgeschaltet sind. Denn hin und wieder werden die Flügel aus dem Wind genommen. “Um Tiere, speziell Milane und Fledermäuse zu schützen”, sagt Birgit Seiler. Beide Arten teilen sich laut einem Gutachten ihren Lebensraum mit den Anlagen. “Deshalb konnte ein fünftes Windrad auch nicht genehmigt werden” so Seiler weiter.

Wegen der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch den Anlagenbau wurden in der Genehmigung fünf sogenannte Ausgleichsmaßnahmen, wie die Schlämmung, Sanierung und standortgerechter Bepflanzung eines Teiches, bei Drogen festgelegt. Alle diese Maßnahmen realisierte der Anlagenbetreiber im Herbst 2019 und Frühjahr 2020.

Da es sich um ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, kann jeder Bürger in die ermittelten Lärmwerte, Festsetzung von Artenschutz- und Naturschutzmaßnahmen auf Anfrage beim Fachdienst Natur- und Umweltschutz Einsicht nehmen. Auf Grund der derzeit geltenden Corona-Bestimmungen werden Anfragen schriftlich beantwortet.

Offizielle Pressemeldung der Öffentlichkeitsarbeit – Landratsamt Altenburger Land

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