Altenburg.
Ab dem 1. August 2019 wird durch das Jugendamt des Landkreises Altenburger Land mit der Einrichtung eines Kinderschutztelefons den Minderjährigen ermöglicht, sich in Notsituationen selbst an das Jugendamt zu wenden. Die Rufnummer lautet: 03447 / 586500.
Das Kinderschutztelefon stellt eine Ergänzung dar zu den bisherigen Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, um in Notsituationen vom Jugendamt in Obhut genommen zu werden. Bisher konnten sie sich zu den Arbeitszeiten des Jugendamtes, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr, direkt an die dortigen Mitarbeiter oder außerhalb dieser Zeit an die Polizei wenden. Mit dem neuen Kinderschutztelefon soll sichergestellt werden, dass sich Kinder und Jugendliche nun auch außerhalb dieser Zeiten Hilfe beim Jugendamt holen können. Das Telefon wird ausschließlich für Kinder und Jugendliche eingerichtet.
Mitteilungen von erwachsenen Personen zu Kindeswohlgefährdungen aber sollen auch weiterhin zu den Arbeitszeiten des Jugendamtes direkt an dessen Mitarbeiter gerichtet werden. Außerhalb dieser Zeiten werden wie bisher die Meldungen von der Polizei aufgenommen und an das Jugendamt weitergeleitet.
Der Landkreis kommt somit seiner Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz für Kinder und Jugendliche durch das Jugendamt vorzuhalten, in einer zusätzlichen Form nach und Minderjährige haben nunmehr einen direkten Zugang zu einer vorläufigen Schutzmaßnahme.
Jana Fuchs
Öffentlichkeitsarbeit – Landratsamt Altenburger Land