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Jugendschutz mit Lücken: Testkäufe in Verkaufseinrichtungen im Altenburger Land

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Altenburg.

In den letzten 14 Tagen haben Mitarbeiter des Jugendamtes aus dem Bereich Jugendschutz gemeinsam mit jugendlichen Testkäufern im Alter von 15 und 16 Jahren in Verkaufseinrichtungen des Landkreises die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überprüft und Testkäufe durchgeführt. Unterstützt wurden sie hierbei von der Polizei Altenburger Land und den zuständigen Ordnungsbehörden.

Aufgesucht wurden 25 Verkaufsstellen, darunter 13 Supermärkte, fünf Tankstellen, vier Getränkehandlungen, zwei Tabakgeschäfte und ein Imbiss. Das Urteil der Verantwortlichen fiel zufriedenstellend aus: Sechs Verstöße mussten festgestellt werden. In diesen Verkaufseinrichtungen wurden rechtswidrig alkoholische Getränke an Jugendliche verkauft. Das entspricht knapp einem Viertel der kontrollierten Einrichtungen. In Sachen Jugendschutz besteht also auch weiterhin Handlungsbedarf.

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Jugendliche unter 16 Jahren dürfen kein Bier, keinen Sekt oder Wein kaufen. Branntweinhaltige Getränke, dazu zählen unter anderem auch die sogenannten Alkopops, gibt es erst ab 18 Jahren, genauso wie Tabak und E-Zigaretten. Das Ergebnis der durchgeführten Testkäufe machte deutlich, dass nicht in allen Geschäften die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes umfassend beachtet wurden.

Die meisten Kassen in den Geschäften sind mit einem elektronischen System ausgestattet. Bei jugendschutzrelevanten Produkten leuchtet eine Anzeige auf und zeigt sogar das entsprechende Geburtsdatum an, das dann auf dem Ausweis überprüft werden soll. Auffallend war, dass der Verkauf zu Beginn ordnungsgemäß verlief und der Jugendliche seinen Ausweis vorlegen musste. Allerdings errechnete das Verkaufspersonal das Alter falsch und gab den Alkohol bereitwillig heraus. Beim anschließenden persönlichen Gespräch mit dem Verkaufspersonal durch die Mitarbeiter des Jugendamtes stellte sich oft heraus, dass nicht sorgsam genug geschaut wurde. Hier wurde deshalb nochmals eindringlich darum gebeten, sich für die Ausweiskontrolle die nötige Zeit zu nehmen.

Die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden aufgenommen, die betreffenden Personen belehrt und auch die jeweiligen Filialleiter informiert und gebeten, ihre Mitarbeiter weiter für das Thema Jugendschutz zu sensibilisieren. Denn: Verstöße gegen den Jugendschutz können für die Mitarbeiter teuer werden. Das Bußgeld kann bei Erstverstoß bis zu 300 Euro betragen. Bei wiederholten Verstößen fällt das Bußgeld höher aus. Das Gesetz sieht hier Strafen von bis zu 50.000 Euro vor. Es gibt aber auch gute Nachrichten: In den meisten Geschäften wurde der Jugendschutz beachtet, die Ausweise wurden kontrolliert und es wurde festgestellt, dass die Testkäufer noch nicht volljährig waren; der Verkauf von Alkoholika wurde verweigert. Hier gab es ein Lob für Mitarbeiter und Filialleitung sowie eine Plakette für einen vorbildlichen Testkauf und die Beachtung des Jugendschutzes.

Kinder und Jugendliche unterliegen in Deutschland einem besonderen Schutz, weil ihre Entwicklung bis zum 18. Lebensjahr andauert und die gesundheitlichen Folgen oder Einschränkungen durch Alkohol, Nikotin und Drogen speziell im jugendlichen Alter erheblich sein können. Daher bitten wir Sie: Machen Sie mit, beteiligen auch Sie sich am Jugendschutz. Denn das Ziel ist, dass es gar nicht erst zu Verstößen kommt.

Luise Ehrhardt
Öffentlichkeitsarbeit – Landratsamt Altenburger Land

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