Schmölln.
Erneut kamen Feuerwehr und Polizei an einer Regelschule in der Rudolf-Seyfarth-Straße zum Einsatz und leiteten in der Folge die Ermittlungen ein. Am Montagmorgen, 04.03.2024, gegen 06:50 Uhr stellte eine Verantwortliche der Schule erneut eine pulvrige Substanz im nahen Umfeld der Schule (Eingangsbereich) fest. Folglich wurde der betreffende Bereich abgesperrt und der Gefahrgutzug der Altenburger Polizei rückte an. Eine Evakuierung des gesamten Schulgebäudes war nicht notwendig.
Im Verlauf des Einsatzes stellte sich zum Glück heraus, dass von der Substanz keine Gefahr für Leib oder Leben ausging. So konnte gegen 10:15 Uhr schließlich Entwarnung gegeben werden. Bei dem Pulver handelt es sich um eine Substanz aus der Lebensmittelverarbeitung.
Auch wenn es sich letztlich um eine ungefährliche Substanz handelt kann hier keinesfalls von einem Kavaliersdelikt gesprochen werden. Vielmehr ermittelt die Altenburger Polizei zur Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gem. §126 StGB. Dabei werden nicht nur die strafrechtlichen Folgen in Betracht gezogen – es laufen ebenfalls Prüfungen zur Übernahme der Kosten des Einsatzes, welche sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen können. Daher wird ausdrücklich vor Nachahmungstaten gewarnt. (KR)
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