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Corona schützt vor Mahnung der Gewerbesteuer nicht (länger)

2018 - Rathaus Schmölln - Knopfstadt.de
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Nachdem die Corona- Pandemie viele Unternehmen in Schmölln negativ betroffen hat, wurden die Mahnungen der Stadtkasse zunächst ausgesetzt. Jeder sollte die Gelegenheit erhalten, Corona- Hilfen in Anspruch zu nehmen, Anträge beim Finanzamt zu stellen oder die Stundung bei der Stadt Schmölln zu beantragen und nicht zusätzlich durch einen „blauen Brief“ unter Druck geraten.

Im Haushalt der Stadt Schmölln sind Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rund 6,7 Mio. € veranschlagt, bis dato offene Posten in diesem Bereich belaufen sich auf rund 62.000 €. Diese Zahlen zeigen, dass die meisten Steuerpflichtigen ihre Hausaufgaben gemacht haben: Entweder wurde gezahlt oder es wurden die erforderlichen Anträge beim Finanzamt oder der Stadt gestellt. Bürgermeister Sven Schrade dazu: „Das gibt mir die Gelegenheit, „Danke!“ zu sagen. Die Gewerbesteuerzahler leisten einen entscheidenden Beitrag dazu, dass Schmölln als Stadt so gut da steht und für die Einwohner mehr leisten kann als andere Kommunen. Das gilt in Krisenzeiten ganz besonders.“

Die Stadt ist nach der Kommunalordnung verpflichtet, ihre Forderungen einzuziehen. Im Schnitt werden offene Forderungen ca. 14 Tage nach Fälligkeit gemahnt. Aufgrund der Pandemie wurde das für die Gewerbesteuer zuletzt ausgesetzt. Das ändert sich ab Mitte Juni 2020, dann wird der nächste Gewerbesteuer- Mahnlauf stattfinden.

Wer aufgrund der Corona- Pandemie wirtschaftliche Probleme bekommen hat und sich bisher noch nicht um die angebotene Unterstützung gekümmert hat, kann das in der letzten Notfrist noch bis zum 15.06.2020 tun. Man kann bis dahin noch die bekannten Hilfen beantragen, sich ggf. mit Hilfe des Steuerberaters ans Finanzamt wenden oder im Steueramt der Stadt eine Stundung beantragen. Wer sich nicht kümmert, kann vor Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nicht bewahrt werden.

Hier die Adressen:

  1. Länder- und Bund-Soforthilfe:

Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-20 oder
https://soforthilfe.aufbaubank.de
Hotline: 0800 5345676
Verlängerte Servicezeiten: Mo-Frei von 08:00-18:00 Uhr und Samstag von 08:00-13:00 Uhr

  • Hilfestellung durch die Kammern:

IHK Ostthüringen zu Gera
Gaswerkstraße 23
07546 Gera
Tel. 0365 8553-0
Mail: info@gera.ihk.de 

Handwerkskammer für Ostthüringen
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Tel. 0365 82250
Fax: 0365 8225199
Mail: info@hwk-gera.de

  • Finanzämter

Finanzamt Altenburg
Wenzelstr. 45
04600 Altenburg
Tel. 03447/593-0

Finanzamt Gera
Hermann-Drechsler-Str. 1
07548 Gera
Tel. 0365/639-0

  • Stadt Schmölln

Die Stundung können Sie beantragen bei Stadt Schmölln

Stadtkasse
Markt 1
04626 Schmölln
Tel. 034491 – 760
Mail: stadtkasse@schmoelln.de

Falls danach noch Fragen offen sein sollten oder die Hilfen nicht zeitnah fließen, hilft Ihnen Frau Herbig von der Städtischen Wirtschaftsförderung (Mail: wirtschaftsfoerderung@schmoelln.de, Tel. 034491 – 76 102) gerne weiter.

Für die Stadt Schmölln als erfüllende Gemeinde für Dobitschen gelten diese Hinweise nicht, da es (Stand 27.05.2020) keine säumigen Gewerbesteuerzahler gibt.

Stadtverwaltung Schmölln
Kämmerei

Pressemitteilung der Stadtverwaltung Schmölln
https://www.schmoelln.de/

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