Wer soll, wer kann getestet werden?
Der Test (PCR) weist das SARS-CoV2 Virus (Erreger der Coronaepidemie COVID-19) selbst nach. Ein positiver Nachweis bedeutet demnach, dass der Betreffende das Virus im Rachen/Nasenraum trägt und als infektiös einzustufen ist.
Fällt der erste Coronatest positiv aus, so wird ein zweiter Test zur Bestätigung und zum spezifischen Nachweis des Erregers SARS-CoV-2 durchgeführt. Die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) ist dazu als Standardverfahren etabliert und liefert qualitätsgesicherte und zuverlässige Ergebnisse. Das Verfahren muss so gemacht werden um sicher zwischen SARS-CoV2 und anderen Viren aus der Gruppe der Coronaviren zu unterscheiden.
Wichtig: Der PCR Test zeigt, dass jemand mit SARS-CoV2 infiziert ist.
Aber: Es gibt momentan keinen Ausschlusstest, der sichert, dass jemand das Virus nicht trägt.
Daraus ergibt sich, dass ein Test auf das Virus nur dann sinnvoll ist, wenn einerseits Symptome bestehen und daher angenommen werden kann, dass das Virus im Rachen vorhanden ist, und andererseits Kontakt zu bekannten COVID-19 Fällen oder aus Risikogebiet bestand. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schutzmaterial, Testmaterial, und Laborkapazitäten zwar in ausreichendem Masse vorhanden sind, aber nicht unbegrenzt. Eine flächendeckende Testung der Bevölkerung ohne Auswahl ist nicht durchführbar.
Vor sogenannten Schnelltests ist zu warnen, da diese nicht das Virus, sondern Antikörper gegen das Virus nachweisen, und somit nur zeigen, dass der Betreffende irgendwann einmal Kontakt zu dem Virus oder einem anderen Coronavirus hatte.
Was ist mit Kontaktpersonen der Kontaktpersonen?
Wenn ein COVID-19 Fall nachgewiesen ist, werden der Betreffende und seine Kontaktpersonen (z.B. Menschen in häuslicher Gemeinschaft; Familie; direkte Arbeitskollegen) in Quarantäne geschickt. Deren Kontaktpersonen (also Kontaktpersonen 2. Grades) sollen sich selbst beobachten (Fieber messen) und melden, wenn sie Symptome bekommen.
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Was ist, wenn Mitarbeiter Erkältungssymptome haben?
Erkältung, Grippe und COVID-19 sind im Anfangsstadium nicht zu unterscheiden. Daher sollte jeder, der entsprechende Symptome aufweist, seinen Hausarzt kontaktieren, abklären, ob ein Verdacht auf COVID-19 besteht (z.B. Kontakt zu bekanntem Fall, Aufenthalt in Risikogebieten), und sich telefonisch krankschreiben lassen oder, wenn der Verdacht auf COVID-19 aus den genannten Gründen vorliegt, testen lassen.
Gibt es „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“?
Immer wieder werden Fragen gestellt, dass Arbeitgeber von Mitarbeitern verlangen, sie mögen sich testen lassen und eine Bescheinigung vorlegen, dass sie kein COVID-19 haben. Da der Test nachweist, dass jemand das Virus trägt, aber nicht, dass jemand es nicht hat (der Test kann negativ sein, wenn z.B. zu früh in der Inkubationsphase getestet wurde), kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. In gleicher Weise können auch für die Patienten von Pflegediensten keine „Frei von COVID-19“-Atteste erteilt werden.
Öffentlichkeitsarbeit – Landratsamt Altenburger Land