Altenburg.
Entsprechend dem Entwurf des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes § 12b dürfen Eltern vom 1. Januar 2021 bis zum Ende der landesweit angeordneten Schulschließung aller Schulen nicht an den Personal- und Betriebskosten der Hortbetreuung beteiligt werden.
Diese Regelung soll nur für Monate gelten, in denen die Schulen an mehr als 15 Tagen geschlossen sind. Vorbehaltlich des Gesetzbeschlusses und des Termins der Öffnung der Schulen beabsichtigt das Landratsamt Altenburger Land, die Elternbeiträge für den Hort der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises auszusetzen. Bis zur endgültigen Klärung werden bei erteilter Einzugsermächtigung keine Gebühren vom Konto eingezogen.
Wenn Eltern die Gebühren selbst überweisen (z.B. per Dauerauftrag) und haben diese bereits gezahlt, wird darum gebeten, den Fachdienst Schulverwaltung umgehend zu informieren: Postweg: Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Schulverwaltung, Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg oder per E-Mail an jenny.bohne@altenburgerland.de, Telefon 03447 / 586- 912, Fax. 03447 / 586 – 917. Die überzahlten Gebühren werden dann auf das angegebene Konto zurückerstattet.
Pressemitteilung der Öffentlichkeitsarbeit – Landratsamt Altenburger Land