Neue Regelung zum Umgang mit Elektroaltgeräten

Abfallwirtschaft - Kreisstraßenmeisterei - Landkreis Altenburger Land

Seit dem 15. August 2018 ist Artikel 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft getreten.