Kindertagesstätten – Umstellung auf den eingeschränkten Regelbetrieb
Ab dem 02.06.2020 beginnt die Stadt Schmölln von der Notfallbetreuung auf den eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten umzustellen.
Eltern müssen auch im Mai keine Hortgebühren zahlen
Für den Monat Mai 2020 werden keine Hortgebühren für die Benutzung der Schulhorte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land erhoben.
Hortgebühren – Eltern müssen in diesem Monat nicht zahlen
Für April müssen Eltern keine Hortgebühren zahlen. Die Regelung gilt für alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land. Ausgenommen sind jedoch die Kinder, die die Notbetreuung der Einrichtungen nutzen.
Elternbeiträge werden ausgesetzt
Die Stadtverwaltung Schmölln informiert: Für die Zeit der Schließung unserer Kindertagesstätten setzt die Stadt Schmölln die Beitragspflicht aus.
Die Stadt Schmölln wird zum 15.04.2020 keine Elternbeiträge einziehen.
Kontaktverbot – Weitere Einschränkungen in Thüringen
Ab Mittwoch soll in ganz Thüringen ein zweiwöchiges Kontaktverbot in Kraft treten. Die Erlasse der Kommunen müssen noch umgesetzt werden.
4. Informationsmesse „Rund um die Geburt“
Zum vierten Mal in Folge organisiert das Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen die jährliche Informationsmesse „Rund um die Geburt – für einen guten Start ins Familienleben“.
The BASE – Monatsübersicht März 2019
Die Monatsübersicht für den März 2019, The BASE im Finkenweg 11 in Schmölln. Spielen, Tanzen, Kochen, lernen und worauf ihr Lust habt!
Pflegeeltern im Landkreis gesucht
Pflegeeltern können verheiratete, unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, aber auch alleinstehende Personen werden. Pflegekinder benötigen verlässliche und vertrauensvolle Bezugspersonen, die genügend Zeit für sie aufbringen können, einfühlsam, belastbar und flexibel sind.