WERBUNG

WERBUNG

Fischereilehrgang im März 2019

Fischerprüfung - Altenburger Land
Fischerprüfung - Altenburger Land
WhatsApp
Facebook
Twitter
Email
Telegram

Der nächste Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung im Bereich der unteren Fischereibehörde des Landkreises Altenburger Land findet wie folgt statt:

Fischereilehrgang - Altenburger Land
© Knopfstadt.de Fischereilehrgang – Altenburger Land

Veranstalter:
AV Schnaudertal e.V.
Thüringer Fischerschule
Karl Heinz Bergner
Mittelstraße 4
04610 Meuselwitz
Tel.: 03448/412886
E-Mail: KarToGa@t-online.de
Beginn des Lehrganges: 09.03.2019

Interessenten melden sich bitte bis zum 20.02.2019 schriftlich oder telefonisch bei der Fischerschule.
Anmeldeformulare sind im Angelgeschäft Maulwurf in Altenburg erhältlich oder können unter KarToGa@t-online.de abgefordert werden.

Die nächste Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines wird im Landkreis Altenburger Land am 27.04.2019 durchgeführt. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Alle 4 Lehrgangstage sind zu besuchen; fehlende Stunden sind nachzuholen bevor an einer Prüfung teilgenommen werden kann.

Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung kann über den Veranstalter des Fischereilehrganges oder beim Landratsamt Altenburger Land, FD Öffentliche Ordnung, untere Fischereibehörde, Lindenaustraße 9 in 04600 Altenburg bis spätestens 29.03.2019 gestellt werden. Dieser ist spätestens vier Wochen vor Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.
Für die Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 15 EUR erhoben.

Für die Teilnehmer am oben genannten Vorbereitungslehrgang wird die Prüfungsgebühr durch den Lehrgangsträger vereinnahmt und gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung an die untere Fischereibehörde weitergegeben.
Prüflinge, welche bereits im Vorfeld an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben, haben die Gebühr spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn an die Bankverbindung
IBAN: DE 93 8305 0200 1111 0044 00
BIC: HELADEF1ALT
mit dem Verwendungszeck: Name + Fischerprüfung 27.04.2019 zu entrichten.

Die Bescheinigung über die gezahlte Gebühr ist dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen.

Im Auftrag
Luise Ehrhardt
Öffentlichkeitsarbeit – Landratsamt Altenburger Land

Auch lesenwert

Klick mal durch

Landratsamt Altenburger Land Logo

Knapp 600 Wohnungen für Bedürftige im Landkreis

Im vergangenen Jahr wurden die Einkommensgrenzen des Thüringer Wohnraumfördergesetzes für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines in Thüringen angehoben. „Damit hat sich der Kreis der Wohnberechtigten erweitert“, betont Uwe Mittelstädt