Landkreis hebt Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern auf
Altenburg. Die am 7. Juli 2018 im Amtsblatt Nr. 9 des Landkreises veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die eingetretene Änderung der Wetterlage mit einsetzendem Regen und Temperaturrückgang rechtfertigt die Aufhebung des Verbotes für den gesamten Landkreis Altenburger Land.
In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass nur das Schöpfen mit Hand unter den Gemeingebrauch fällt. Für alle anderen Entnahmen (beispielweise mit Pumpen) von Wasser aus oberirdischen Gewässern bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Altenburger Land. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 50.000 EUR geahndet werden.
Jana Fuchs
Öffentlichkeitsarbeit – Landratsamt Altenburger Land