Eltern müssen auch im Mai keine Hortgebühren zahlen

Für den Monat Mai 2020 werden keine Hortgebühren für die Benutzung der Schulhorte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land erhoben.
Für den Monat Mai 2020 werden keine Hortgebühren für die Benutzung der Schulhorte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land erhoben.