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Information zur Umbenennung von Straßen im Stadtgebiet Schmölln

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03. November 2018 Straßenumbennung im Stadtgebiet SchmöllnInformationen zur erforderlichen Umbenennung von Straßen im Stadtgebiet Schmölln

Mit der nach jetzigem Gesetzesentwurf geplanten Eingliederung der Gemeinden Altkirchen, Drogen, Wildenbörten, Lumpzig und Nöbdenitz in die Stadt Schmölln müssen aus Sicht der Verwaltung nachfolgende Straßen aufgrund mehrfachen Vorkommens geändert werden.

Betroffen sind:
Waldstraße, Schmölln
Am Schmiedeberg, Schmölln OT Selka
Dorfstraße, Schmölln OT Sommeritz
Selkaer Straße, Schmölln OT Sommeritz
Schmöllner Straße, Schmölln OT Großstöbnitz

Als Kriterium für die Straßenumbenennung werden zunächst die Einwohnerzahl und die An-zahl der betroffenen Gewerbe der doppelt benannten Straßen herangezogen. Die Straße mit der stärksten Einwohnerzahl darf ihren Straßennamen weiterführen. Hierdurch wird sicher-gestellt, dass möglichst wenige Bürger von der Straßenumbenennung betroffen sind.

Gleich lautende Bezeichnungen innerhalb derselben Gemeinde sind kommunalrechtlich un-zulässig. Die Gemeinde ist verpflichtet, unverzüglich Doppelbenennungen zu beseitigen.
Der Stadtrat der Stadt Schmölln wird sich voraussichtlich in der letzten Sitzung dieses Jahres mit der Straßenumbenennung befassen und diese beschließen.

In Vorbereitung dessen werden die Bürger aufgerufen, bis zum 18.11.2018 Vorschläge für einen neuen Straßennamen an die Verwaltung zu richten.

Folgende Vorschläge sind seitens der Stadtverwaltung denkbar:
Waldstraße, Schmölln: Schumannsweg. Zum Lohsenwald, Franz-Bartzsch-Straße
Am Schmiedeberg, Schmölln OT Selka: Am Klugeteich
Dorfstraße, Schmölln OT Sommeritz: Limpitzstraße
Selkaer Straße, Schmölln OT Sommeritz: Zur Obstplantage, Alte Selkaer Straße, Am Bach (weitergeführt)
Schmöllner Straße, Schmölln OT Großstöbnitz: Neue Schmöllner Straße

Straßenbezeichnungen sollten klar, deutlich und kurz sein, sowie zu den örtlichen Gegeben-heiten passen oder anderweitigen Bezug (z. B. bedeutende Persönlichkeiten) haben.

Vorschläge sowie Fragen zur Umbenennung der Straße nehmen Frau Rödel (Tel. 034491 –
76 180, ordnungsamt@schmoelln.de) oder Herr Erler (Tel. 034491 – 76 160, bau-amt@schmoelln.de) entgegen.
Bürger der betroffenen umzubenennenden Straßen müssen nach erfolgter Straßenumbe-nennung ihre Ausweisdokumente (Reisepass/ Personalausweis) im Einwohnermeldeamt (kostenneutral) und die Zulassungspapiere bei der KfZ-Zulassungsstelle des Landkreises Altenburger Land (Kostenübernahme noch in Klärung) ändern lassen.

Ihr Ordnungsamt Schmölln

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